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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
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Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
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Gleitzinsdarlehen
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Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
Grundschuldzins
Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Gesetzliches Vorkaufsrecht
Das so genannte Gesetzliche Vorkaufsrecht gibt einer Gemeinde das notwendige Recht, in einen geschlossenen Kaufvertrag über ein Grundstück einzutreten, welcher von dem Eigentümer des Grundstückes mit einer anderen Person abgeschlossen wurde. Die Bedingungen, die in diesem Vertrag zuvor ausgehandelt wurden, bleiben bestehen. Die Gemeinde darf dieses Vorkaufsrecht allerdings nur dann nutzen bzw. einfordern, wenn diese Vorgehensweise durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt ist und bei der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Verwendungszweck angegeben wird. Dies kann zum Beispiel eine Nutzung für öffentliche Zwecke sein oder aber auch die Freihaltung eines Grundstückes, um es zur Gewährung eines Hochwasserschutzes bebauen zu können.
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