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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
Gläubiger
Gleitzinsdarlehen
Globalbelastung
Globalgrundschuld
Grenzabstand
Grenzattest
Grenzeinhaltungsbestätigung
Grundbesitzwert
Grundbuch
Grundbuchamt
Grundbuchauszug
Grundbuchblatt
Grundbucheinsicht
Grunddienstbarkeit
Grunderwerbsteuer
Grundförderung
Grundpfandrecht
Grundpfandrechtsgläubiger
Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
Grundschuldzins
Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Gesamtschuldner
Wird ein Kredit bzw. ein Darlehen von mehreren Personen bzw. so genannten Darlehensnehmern aufgenommen, so haften alle im Vertrag stehenden Personen als Gesamtschuldner. Jeder dieser Schuldner ist einzeln für sich und unabhängig von den anderen zur vollen Tilgung der Darlehenssumme verpflichtet. Die Bank darf die Zahlung bzw. die Leistung zwar nur einmal verlangen, ist aber frei in der Wahl, welche Person der Gesamtschuldner sie zur Zahlung auffordert. Derjenige, der dann im Endeffekt die Zahlung an die Bank anweist bzw. die Leistung ausführt, hat allerdings die Möglichkeit, einen Ausgleich von den anderen Schuldnern zu verlangen, um nicht alleine auf den Kosten sitzen zu bleiben.
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