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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
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Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
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Grundstück
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Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Gemeinschaftseigentum
Nicht immer ist es so, dass eine Immobilie einem Besitzer alleine gehört, sondern dass mehrere Eigentümer daran beteiligt sind. So ist es zum Beispiel auch in einem Haus, in dem sich mehrere Eigentumswohnungen befinden. Alle Teile der Immobilie und des umliegenden Grundstücks, welche sich nicht im so genannten Sondereigentum befinden, werden unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum zusammengefasst. Darunter fällt zum Beispiel die Fassade der Immobilie, das Treppenhaus oder der Fahrtstuhl. Wem welche Teile der Immobilie zugehörig sind, ist in der Regel in einer so genannten Teilungserklärung festgelegt, in der durch den Eigentümer des Grundstücks die Aufteilung des Wohnungseigentums genau beschrieben ist.
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