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Futures
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Freistellungsverpflichtungserklärung
Werden Eigentumswohnungen durch einen Bauträger errichtet, so ist es in der Regel so, dass sich die Bank des Trägers durch eine globale Grundschuld an allen Eigentumswohnungen die gebaut werden, absichert. Werden während des Baus bereits schon einzelnen Wohnungen veräußert bzw. verkauft, muss der Käufer schon vor der endgültigen Fertigstellung erste Teilzahlungen des Verkaufspreises entrichten. Die so genannte Makler- und Bauträgerverordnung verpflichtet den Bauträger zum Schutz des Käufers, diese Teilzahlungen nur dann entgegen zu nehmen, wenn es durch eine Freistellungserklärung sicher ist, dass die erworbene Immobilie bzw. die Eigentumswohnung nach der Entrichtung des kompletten Kaufpreises von der Globalbelastung durch den Bauträger bzw. dessen Bank freigestellt wird.
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