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Fälligkeit
Fälligkeitsdarlehen
Förderung
Fertighaus
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Futures
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Freistellungserklärung
Bei der Errichtung von Eigentumswohnungen, die durch einen Bauträger gebaut werden, sichern sich die Banken durch eine Globalgrundschuld ab, die auf alle Eigentumswohnungen umgelagert ist. Bereits während des Bauvorhabens bzw. während der Bauzeit ist es möglich, einzelne Parteien bzw. Eigentumswohnungen zu verkaufen. Ist dies der Fall, so muss ein Käufer oft bereits vor Beendigung der Bauphase Teilzahlungen leisten. Die Verordnung für Makler und Bauträger bietet hier dem Käufer Schutz, da sie den Bauträger dazu verpflichtet, diese Teilzahlungen nur im Falle einer bestehenden Freistellungserklärung entgegen zu nehmen. Diese wird von der Bank des Bauträgers ausgestellt und stellt sicher, dass der Käufer nach Zahlung des Gesamtpreises für die Eigentumswohnung von der Globalbelastung freigestellt wird.
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