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Fälligkeit
Fälligkeitsdarlehen
Förderung
Fertighaus
Festbetragshypothek
Festzinsdarlehen
Festzinshypothek
Feuerversicherung
Finanzierungskosten
Finanzierungsplan
Flurkarte
Flurstück
Fonds
Forderungsabtretung
Fortsetzung des Vertrages
Forward
Forwarddarlehen
Fotovoltaik
Freistellungserklärung
Freistellungsverpflichtungserklärung
Fremdkapital
Front Office
Futures
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Fortsetzung des Vertrages
Nimmt man zur Baufinanzierung bzw. zum Kauf einer Immobilie ein Bauspardarlehen in Anspruch, ist es in der Regel so, dass die Summe aus dem Bausparvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Kreditnehmer bzw. dem Bausparer zur Verfügung gestellt wird, welches auch als Zuteilung bezeichnet wird. Sollte der Kunde allerdings zu diesem festgelegten Zeitpunkt das Darlehen noch nicht in Anspruch nehmen wollen, ist es möglich, dass auf die Zuteilung verzichtet wird. Dies verhindert unter anderem auch, dass keine Zinsen für die Bereitstellung berechnet werden. Der Bausparvertrag wird dann regulär fortgesetzt und der Bausparer kann zu jedem Zeitpunkt seinen Anspruch bzw. seine Rechte aus der früheren Zuteilung wieder einfordern bzw. geltend machen.
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