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Forderungsabtretung
Tritt man als Schuldner eine offene bzw. bestehende Forderung ab, zum Beispiel auf einen neuen Gläubiger, so bezeichnet man dies als so genannte Forderungsabtretung. Dies kann nicht nur eine Abtretung von Geld-Forderungen sein, sondern auch von Rechten an einer Sache. Eine Möglichkeit der Abtretung ist zum Beispiel das Abtreten einer Grundschuld, welche besonders bei so genannten Umschuldungen sehr bedeutsam ist. In diesem Fall ist es so, dass die Abtretung es erübrigt, eine neue Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen, was zugunsten des neuen Darlehensgebers passiert. Wichtig ist nur, dass die Bedingungen, die der neue Gläubiger für die abzutretende Grundschuld fordert, auch entsprechend eingehalten werden. Eine Abtretung der Forderung kann sowohl als ganzes als auch als Teilabtretung erfolgen.
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