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Effektivzinssatz
Eigenheim
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenkapitalrendite
Eigenleistung
Eigenmittel
Eigennutzung
Eigentümergrundschuld
Eigentumsquote
Eigentumswohnung
Einheitswert
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkommensnachweise
Einliegerwohnung
Einrede der Vorausklage
Endfälliges Darlehen
Enthaltener Grundstückswert
Erbauszahlung
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erschliessung
Erschliessungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
EURIBOR
Exposé
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Erschliessungskosten
Alle Kosten, die entstehen, wenn man ein Grundstueck erschliessen laesst, zum Beispiel durch die Freilegung der Grundstuecksflaeche oder durch die Vorrichtung fuer die Entwaesserung und Beleuchtung des Grundstuecks, fasst man unter dem Begriff Erschliessungskosten zusammen. Diese sind vom Bauherrn zu entrichten bzw. aufzubringen und gehoeren zu den regulaeren Grundstueckskosten. Die anfallenden Arbeiten werden durch die Gemeinde und die oertlichen Versorger von Strom und Energie in Auftrag gegeben und dem Eigentuemer des Grundstuecks in der Regel nach der kommunalen Ordnung fuer diese Gebuehren in Rechnung gestellt. Diese Kosten traegt der Eigentuemer in der Regel bis zu 90 %. Vor der Baufinanzierung sollte man sich daher erkundigen, welche Kosten hier fuer den Bauherrn anfallen, da sie zu den Anschaffungskosten des Grundstuecks gehoeren.
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