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Effektivzinssatz
Eigenheim
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenkapitalrendite
Eigenleistung
Eigenmittel
Eigennutzung
Eigentümergrundschuld
Eigentumsquote
Eigentumswohnung
Einheitswert
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkommensnachweise
Einliegerwohnung
Einrede der Vorausklage
Endfälliges Darlehen
Enthaltener Grundstückswert
Erbauszahlung
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erschliessung
Erschliessungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
EURIBOR
Exposé
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Erschliessung
Um ein Grundstueck ueberhaupt bebauen zu koennen bzw. um es sozusagen baureif zu machen, sind im Vorfeld einige Massnahmen erforderlich. Unter anderem gehoeren hier Arbeiten der Gemeinde dazu, wie zum Beispiel den Strassenbau unmittelbar um das Grundstueck, das Verlegen von Wasser- und Gasleitungen und die Anbindung an die Elektrizitaetsversorgung. Auch der Kanalbau gehoert zu den Leistungen, die die Gemeinde zu verrichten hat. Die Kosten, die bei diesen Arbeiten anfallen, so genannte Erschliessungskosten, werden auf den Eigentuemer des Grundstuecks umgelegt bzw. zu dessen Lasten berechnet. Dies erfolgt in der Regel in monatlichen Abschlagszahlungen an die Gemeinde bzw. an die oertlichen Stadtwerke.
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