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Effektivzinssatz
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Eigenheimzulage
Eigenkapital
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Enthaltener Grundstückswert
Erbauszahlung
Erbbaurecht
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Erschliessung
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Ertragswert
Erwerbskosten
EURIBOR
Exposé
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Erbbauzins
Mit dem Begriff Erbbauzins werden die wiederkehrenden Leistungen eines Entgeltes für die Bestellung eines Erbbaurechts bezeichnet. Dieser Zins muss für die ganze Erbbauzeit im Voraus bestimmt sein. Ein gleitender Erbbauzins kann dabei nur durch Vormerkung gesichert werden und steht, wenn er dinglich gesichert ist, dem Eigentümer des jeweiligen Grundstücks zu. Man kann sagen, dass der Erbbauzins die Bezahlung für die Benutzung und Bebauung eines Grundstücks. In der Regel wird der Erbbauzins so berechnet, dass er dem Grundstückseigentümer eine Bruttorendite von 4 % verschafft, was bedeutet, dass der Erbbauzins so hoch wie 4 % des Verkaufswertes des im Erbbaurecht zu vergebenden Baugrundstücks ist. Im Erbbaurechtsvertrag wird der Erbbauzins wertgesichert. Das bedeutet, dass er sich im Laufe der Jahre um einen bestimmten Faktor erhöht. Um als Grundstückseigentümer den Erbbauzins auch zu erhalten, wird er im Erbbaugrundbuch eingetragen. Diese Eintragung erfolgt als Reallast. Der Beleihungsspielraum für Erbbaurechte ist um den kapitalisierten Wert des Erbbauzinses über die gesamte noch offene Laufzeit geringer, da dieser immer Vorrang vor Finanzierungshypotheken hat.
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