| |
Effektivzinssatz
Eigenheim
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenkapitalrendite
Eigenleistung
Eigenmittel
Eigennutzung
Eigentümergrundschuld
Eigentumsquote
Eigentumswohnung
Einheitswert
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkommensnachweise
Einliegerwohnung
Einrede der Vorausklage
Endfälliges Darlehen
Enthaltener Grundstückswert
Erbauszahlung
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erschliessung
Erschliessungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
EURIBOR
Exposé
|
|
Erbauszahlung
Besteht beim Antreten eines Erbes eine so genannte Erbengemeinschaft bzw. existieren mehrere erbberechtigte Personen und nur eine dieser übernimmt eine Immobilie aus der Erbmasse, ist es erforderlich, dass an die verbleibenden Miterben eine Zahlung als Ausgleich erfolgen muss. Diese Zahlung, auch als Gleichstellungsgeld bekannt, muss als Erbauszahlung dann erfolgen, wenn der Wert der Immobilie den eigentlichen Erbteil übersteigt. Es ist die Pflicht desjenigen, der die Immobilie übernimmt, seine Miterben gleich zu stellen, um zu gewähren, dass jeder Erbberechtigte den gleichen Anteil an der Erbmasse erhält, da auch bei einer anderen testamentarisch niedergelegten Vorgehensweise des Erblassers, der Anspruch auf das Pflichtteil des Erbe gesetzliches bestimmt ist.
|