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Eigentumswohnung
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EURIBOR
Exposé
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Einliegerwohnung
Als so genannte Einliegerwohnung bezeichnet man eine Wohnung in einem Eigenheim, welche in der Regel von kleiner Größe ist und einen gesonderten Eingang aufweist. Voraussetzung um eine Eigentumswohnung nach dem Wohnungsbaugesetzes anerkennen zu lassen, ist zum Beispiel die Größe und Ausstattung der Wohnung, die gewisse Bedingungen erfüllen muss. Um eine Anerkennung beim Finanzamt geltend machen zu können, muss in einer Eigentumswohnung eine selbstständige Führung des Haushalts möglich gemacht werden. Generell sind die Auflagen so, dass eine deutliche Abgrenzung zu anderen Teilen des Gebäudes vorhanden ist, sowie eine vorhandene Küche und eine Mindestgröße von 25 Quadratmetern. Wird die Eigentumswohnung steuerlich anerkannt, wird das Haus an sich als Zweifamilienhaus bewertet.
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