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Effektivzinssatz
Eigenheim
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenkapitalrendite
Eigenleistung
Eigenmittel
Eigennutzung
Eigentümergrundschuld
Eigentumsquote
Eigentumswohnung
Einheitswert
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkommensnachweise
Einliegerwohnung
Einrede der Vorausklage
Endfälliges Darlehen
Enthaltener Grundstückswert
Erbauszahlung
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erschliessung
Erschliessungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
EURIBOR
Exposé
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
In der Regel ist es so, dass man Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Zimmern oder Wohnungen erhält, wenn man diese gegen ein Entgelt bzw. gegen Miete anderen Personen zur Verfügung stellt. Zu dieser Einkunftsart gehören aber auch Einnahmen, die aus dem Vermieten von Betriebsvermögen oder Gütern erzielt werden. Auch die Einnahmen, die man durch die Überlassung von Rechten auf eine zeitlich festgesetzte Dauer erhalten kann, wie zum Beispiel künstlerische oder gewerbliche Urheberrechte, gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wenn die Grundstücke oder Rechte statt zu einem privaten Vermögen, sondern zum Betriebsvermögen gehören, wird das Entgelt, welches durch die Überlassung der Nutzungsrechte erzielt wird, zu den Einnahmen des Betriebes gezählt. Daraus resultieren Einkünfte aus einem gewerblichen Betrieb.
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