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Eigenkapital
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EURIBOR
Exposé
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Einheitswert
Der so genannte Einheitswert ist ein vom Finanzamt definierter und festgesetzter Begriff bzw. Richtwert, anhand dessen unter anderem die Grundsteuer für Gebäude und Grundstücke und die Vermögenssteuer berechnet werden kann. Ebenso dient der Einheitswert zur Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und auch der Grunderwerbssteuer. Somit ist der Einheitswert behördlich festgesetzt und liegt in der Regel sehr deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Grundstückes bzw. der Immobilie. Der Einheitswert wird dem Besitzer mit einem so genannten Einheitswertbescheid übermittelt. Wird die Immobilie vom Eigentümer verschenkt oder vererbt, wird seit 1996 der so genannte Grundbesitzwert anstelle des Einheitswertes als Grundlage zur Bemessung verwendet.
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