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EURIBOR
Exposé
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Eigentumswohnung
Als Eigentumswohnung bezeichnet man ein Sondereigentum an einer Immobilie bzw. hier an einer Wohnung, in einem Mehrfamilienhaus. In der Regel ist eine Eigentumswohnung mit einem so genanntem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum aller Eigentümer verbunden. Die Aufteilung der Anteile bzw. die Vorgaben und Bedingungen sind im so genannten Wohnungseigentumsgesetz fest verankert und geregelt. Aufgrund dessen, dass man als Besitzer einer Eigentumswohnung in jedem Fall mehrere Nachbarn hat, die alle unterschiedlicher Natur bzw. Mentalität sind, sollte man sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, ob man sich an gemeinschaftliche Regeln und Verhaltensweisen halten möchte oder sein Wohneigentums nicht in Form eines Hauses anstrebt.
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