| |
Effektivzinssatz
Eigenheim
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenkapitalrendite
Eigenleistung
Eigenmittel
Eigennutzung
Eigentümergrundschuld
Eigentumsquote
Eigentumswohnung
Einheitswert
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkommensnachweise
Einliegerwohnung
Einrede der Vorausklage
Endfälliges Darlehen
Enthaltener Grundstückswert
Erbauszahlung
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erschliessung
Erschliessungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
EURIBOR
Exposé
|
|
Eigentumsquote
Mit dem Begriff der Eigentumsquote wird das Verhältnis vom Eigentümer der Wohnung und dem Mieter definiert. Die Eigentumsquote ist ein Indikator für die Form des Besitzes auf dem wohnwirtschaftlichen Markt und ist in zwei Varianten zu unterscheiden. Zum einen gibt es die so genannte Wohnungsbezogene Quote, welche den Anteil der Wohnungen beschreibt, der vom Inhaber bzw. dem Eigentümer der Gebäude und Wohnungen selbst genutzt werden, gemessen an der Anzahl der bewohnten Wohnungen generell. Die andere Variante der Eigentumsquote ist jene, die Haushalts bezogen ist und somit den Anteil der Eigentümerhaushalte an allen vorhandenen Haushalten misst. Diese Quoten werden alle 5 Jahre durch das Statistische Bundesamt mit Hilfe einer freiwilligen Einkommens- und Verbraucherstichprobe ermittelt.
|