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EURIBOR
Exposé
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Eigentümergrundschuld
Die so genannte Eigentümergrundschuld stellt eine Grundschuld dar, die für den Eigentümer bestellt ist und deren Zweck die Freihaltung der besseren Rangstelle verfolgt, für spätere finanzielle Belastungen. Wenn die Forderung, die durch eine Hypothek bestellt wird, nicht entsteht, zum Beispiel dann, wenn ein aufgenommener Kredit nicht zurückgezahlt wird, so steht dem Eigentümer in diesem Fall die Hypothek zu. Zur Fremdgrundschuld wird eine Eigentümergrundschuld nur dann, wenn der Eigentümer des Grundstückes dieses verkauft oder dieses auf jemand anderen umgeschrieben wird, der Grundstückseigentümer dennoch aber das Grundstück behält. Jeder Eigentümer eines Grundstücks kann für sich selbst eine Grundschuld im Grundbuch notieren lassen, wobei er hierbei aber nicht selbst eine Zwangsvollstreckung betreiben kann. Zinsen kann er nur dann verlangen, wenn eine andere Person die Zwangsverwaltung durchführt. Der Sinn und Zweck einer Eigentümergrundschuld ist die Kreditsicherung, zum Beispiel durch Abtretung des Grundstücks bzw. der Rechte an die Bank.
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