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Effektivzinssatz
Eigenheim
Eigenheimzulage
Eigenkapital
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Eigentümergrundschuld
Eigentumsquote
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Enthaltener Grundstückswert
Erbauszahlung
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Erschliessungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
EURIBOR
Exposé
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Eigennutzung
Als Besitzer oder Bauherr eines Eigenheimes kann man unter Umständen staatliche Zuschüsse zusätzlich zur Finanzierung beantragen. Unter anderem auch die so genannte Eigenheimzulage. Um diese beantragen zu können bzw. um eine Gewährung dieser zu bekommen, ist die Eigennutzung eine wesentliche Voraussetzung dafür. Unter dem Begriff Eigennutzung wird die Nutzung einer Immobilie, egal ob es sich um ein Haus oder um eine Eigentumswohnung handelt, zum eigenen Wohnzweck definiert. Nur wenn die Eigennutzung vorliegt, kann der Zuschuss in Form der Eigenheimzulage überhaupt beantragt werden. Die Immobilie darf somit nicht vermietet werden, wenn in Betracht gezogen wird, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.
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