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Effektivzinssatz
Eigenheim
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenkapitalrendite
Eigenleistung
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Eigennutzung
Eigentümergrundschuld
Eigentumsquote
Eigentumswohnung
Einheitswert
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Enthaltener Grundstückswert
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Erschliessungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten
EURIBOR
Exposé
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Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage gehört zu den größten staatlichen Subventionen in Deutschland. Dabei diente sie der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage jedoch nicht mehr neu gewährt. Sie wird nur noch dann für den vollen Förderzeitraum gewährt, wenn der notarielle Kaufvertrag oder der Bauantrag von dem 1. Januar 2006 beurkundet bzw. gestellt wurde. Die Rechtsgrundlage bildet das „Eigenheimzulagengesetz“ in der Fassung vom 26. März 1997, welches zuletzt durch das „Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ vom 22. Dezember 2005 geändert wurde.
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