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EURIBOR
Exposé
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Effektivzinssatz
Mit Effektivzinssatz wird der Gesamtpreis eines Kredites beschrieben. Er setzt sich dabei aus dem Nominalzins und den entstehenden Nebenkosten zusammen und wird in Prozent angegeben. Bei Banken wird er oft als interner Zinsfuß bezeichnet und weicht zudem vom Nominalzinssatz ab. Durch die Preisangaben-Verordnung von 1985 (zuletzt geändert 1992) sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Preise für Leistungen gegenüber dem Letztverbraucher anzugeben und zu Beginn einen effektiven Jahreszinssatz zu errechnen, bei dem ausser dem Nominalzins auch Agio und Disagio berücksichtigt werden. Mit Hilfe des Effektivzinssatzes wird dem Kunden ermöglicht, die Angebote verschiedener Kreditinstitute miteinander zu vergleichen.
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