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Disagiorückerstattung
Hat man ein Darlehen aufgenommen und dabei ein Disagio vereinbart, so war der Auszahlungsbetrag des Darlehens geringer, als dessen Nennbetrag. Wird dieses Darlehen nun vorzeitig zurück gezahlt, so wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Bei der Berechnung dieser muss aber das bis zu dem betreffenden Zeitpunkt noch nicht verbrauchte Disagio mit berücksichtigt werden. Somit wird die Vorfälligkeitsentschädigung, die zu zahlen ist, durch die Anrechnung des noch nicht verbrauchten Disagios verringert, der Kreditnehmer spart also Kosten ein. Ist man sich nicht sicher, ob die Bank die Anrechnung des Disagios mit berücksichtigt hat, sollte man die Angelegenheit von einem Fachmann, wie einem Anwalt, nochmals prüfen lassen, um nicht unnötige Kosten zu zahlen.
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