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Disagio
Das Disagio wird häufig bei der Kreditaufnahme vereinbart. Es beschreibt die Differenz zwischen dem Darlehensnennbetrag und dem Auszahlungsbetrag an den Kreditnehmer. Das Disagio verringert also den Betrag, den der Kreditnehmer tatsächlich erhält, um einen prozentualen Wert und stellt eine Leistung des Kreditnehmers an den Kreditgeber dar, die Zinscharakter hat. Dabei kann das Disagio steuerlich geltend gemacht werden und führt zu einem verminderten Nominalzins, aber einem erhöhten Effektivzins. Da aber bei vermieteten Immobilien die Zinszahlungen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, bleibt es fraglich, ob sich die Vereinbarung des Disagio wirklich lohnt. In der Regel beträgt das Disagio etwa 10 Prozent des Darlehensbetrages.
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