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Dingliche Zinsen
Bei der Aufnahme eines Darlehens wird häufig eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Findet die Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs statt, werden zusätzlich häufig noch so genannte dingliche Zinsen eingetragen. Die Summe aus dinglichen Zinsen und Grundschuldbetrag ergibt den maximalen Sicherungsrahmen der Bank, falls eine Zwangsversteigerung notwendig werden sollte. Heute sind dingliche Zinsen in Höhe von bis zu 20 Prozent üblich. Allerdings muss der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz die Basis für die Zinsen bilden. Hier ist also Obacht geboten. Damit stellen also Grundschuldbetrag und dingliche Zinsen gemeinsam den maximalen Forderungsbetrag des Darlehensgebers im Falle einer Zwangsvollstreckung dar.
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