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Dingliche Sicherheiten
Sicherheiten dienen dazu, ein Darlehen gegen Ausfall durch finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers abzusichern. Das Kreditwesen unterscheidet verschiedene Sicherheiten. Tritt der Darlehensnehmer persönlich für die Sicherung des Kredites ein, spricht man von einer persönlichen Sicherheit. Werden dagegen Sachwerte als Sicherheit herangezogen, so handelt es sich um eine dingliche Sicherheit. Erfolgt zum Beispiel, im Zuge der Baufinanzierung, eine Übereignung der Rechte an einem Grundstück auf das Kreditinstitut, so erfüllt diese Sicherungsübereignung in Form der Grundschuld die Definition der dinglichen Sicherheit. Die Sicherungsübereignung wird im Zuge des Darlehensvertrages vereinbart.
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