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Deckungsprinzip
Das Deckungsprinzip beruht auf einer einfachen Annahme, die aber speziell auf dem Kapitalmarkt besondere Bedeutung gewinnt. Der Gesamtbestand aller Forderungen muss gleich dem Bestand der Sicherheiten sein, sprich in Höhe aller zu erwartenden Ausgaben ist genügend Kapital auf der Haben-Seite zu hinterlegen, um gegenüber den Gläubigern die Erbringbarkeit der Forderungen zu gewährleisten. Da sich auf dem Sektor der Baufinanzierung Darlehenssumme, also die Höhe der Forderungen meist mit der einzubringenden Grundschuld deckt, wird das Deckungsprinzip in der Regel immer erfüllt. Ausnahmen stellt der plötzliche Wertverlust einer Immobilie dar, verursacht durch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Der Kreditnehmer muss in diesem Fall die Differenz aus eigenen Mitteln decken.
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