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Deckungshypothek
Wenn eine Hypothkenbank Darlehen ausgibt, so muss sie diese über Pfandbriefe wieder refinanzieren. Deshalb werden die Pfandbriefe, die als besonders sichere Geldanlage bekannt sind, am Kapitalmarkt ausgegeben. Die Sicherung der Pfandbriefe erfolgt in der Regel über das Pfandrecht an einer Immobilie. Oft ist auch von der dinglichen Sicherung die Rede. Ein solches Deckungsdarlehen kann maximal 60 Prozent des Beleihungswertes finanzieren und ist ausschließlich als erstrangiges Darlehen verfügbar. Das heißt, die Hypothekenbanken wollen im ersten Rang im Grundbuch eingetragen werden. Einst wurde das Deckungsdarlehen nur über die Hypothek auf eine Immobilie abgesichert, heute reicht aber eine Grundschuld in der Regel aus. Das Pfandrecht selbst wird allerdings bis einschließlich heute als Deckungshypothek bezeichnet.
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