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Darlehenszins
Der Darlehenszins wird als prozentualer Aufschlag bei Darlehensgeschäften vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber gezahlt. Er betrifft dabei den Rückzahlungsbetrag des Darlehens und wird im Darlehensvertrag der Höhe nach festgelegt. Je nach Darlehensart wird er auf den Gesamtdarlehensbetrag oder nur den Restbetrag angerechnet. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkreditkosten, wobei er jedoch die gesamten Darlehenskosten nicht wiederspiegelt. Kreditinstitute sind deshalb auch verpflichtet, in Kreditangeboten den Effektivzins anzugeben, bei dem bereits viele (nicht alle) Darlehensnebenkosten mit eingerechnet sind. In der Regel wird der Darlehenszins pro Jahr angegeben, wobei er sowohl fest als auch variabel sein kann.
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