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Darlehensurkunde
Die Darlehensurkunde bezeichnet im Grunde genommen nichts anderes als den Darlehensvertrag. Dabei werden in dieser Urkunde die unterschiedlichen Konditionen für die Rückführung des Darlehens noch einmal explizit dargestellt. Hierzu zählen die Höhe des Darlehens, die Laufzeit, der anfängliche effektive Jahreszins, die Dauer der Zinsfestschreibung und auch, welche Raten der Darlehensnehmer in welchen Intervallen an den Darlehensgeber zahlen muss. Die Darlehensurkunde bzw. der Darlehensvertrag kann grundsätzlich auf zwei verschiedenen Wegen zustande kommen. Zum einen durch den Antrag auf ein Darlehen durch den Kunden und die Darlehensbewilligung durch den Kreditgeber, zum anderen durch das Angebot des Darlehensgebers und die Annahme durch den Kunden.
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