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Darlehensnennbetrag
Die vom Kreditinstitut mit dem Darlehensnehmer vertraglich festgelegte Höhe eines Kredites wird als Darlehensnennbetrag bezeichnet. Der Nennbetrag eines Darlehens ist nicht unbedingt mit der tatsächlich ausgezahlten Summe identisch. In den meisten Fällen ändert sich der Betrag um ein Agio oder Disagio. Im Fall des Agios wird dem Darlehensnennbetrag ein gewisser Prozentsatz aufgeschlagen. Dieses Aufgeld repräsentiert zum Beispiel Gebühren, die mit dem Abschluss des Kreditvertrages im Zusammenhang stehen. Ist der ausgezahlte Betrag geringer, als im Kreditvertrag vereinbart, so spricht man von einem Disagio. Verständigt sich der Darlehensnehmer mit seiner Bank auf geringere, so erkauft er sich diese im Normalfall mit einer Abschlagszahlung.
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