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Damnum
Als Damnum bezeichnet man den Abschlag bzw. Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert eines Darlehens bzw. einer Forderung und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Die Höhe des Damnums ist dabei immer abhängig von der Lage des Kapitalmarktes und dem Rang der Hypothek. Im außerbetrieblichen Bereich kann das Damnum vom Darlehensnehmer im Jahr der Darlehensaufnahme als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Im betrieblichen Bereich wird es als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und je nach Laufzeit des Darlehens enteweder gewinnmindernd oder aber gewinnerhöhend aufgelöst. Für den Darlehensgeber (die Bank) ist das Damnum eine Einnahme zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. In der Umgangssprache wird das Damnum auch gern als Disagio bezeichnet.
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