| |
Cap
|
|
Cap
Mit Cap wird der maximale Zinssatz bei einem Floater (Anleihe mit variabler Verzinsung) bezeichnet. Sobald dieser Zinssatz überschritten wird, handelt es sich um eine Festzinsanleihe. Man kann den Cap somit auch als "Zinsdeckel" bezeichnen. Aber auch Zinsausgleichsvereinbarungen können unter dem Begriff zusammengefasst und als eigenständiges Recht gehandelt werden. Hierbei ist der Käufer bereit, eine Prämie dafür zu zahlen, dass ihm die Differenz zischen einem vereinbarten Zinssatz und dem Marktzins durch den Käufer vergütet wird, wenn der Zinssatz durch den Geldmarktzins überschritten wird. Als Käufer kann man sich so gegen Zinssteigerungen absichern.
|