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Bürgschaftsgebühr
Im Rahmen von Wohnungsbaufinanzierungen, bei denen vor allem von Kreditinstituten Bürgschaften eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos und den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine Bürgschaftsgebühr (auch Avalgebühr genannt). Diese kann entweder einmalig oder aber laufend gezahlt werden. Die Bürgschaftsgebühr wird dabei dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt.
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