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Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein, für den Bürgen, einseitig verpflichtender Vertrag, durch den er sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Hauptschuldner, z. B. Darlehensnehmer bei der Bank) verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Dritten für dessen Verbindlichkeiten einzustehen. Durch die Bürgschaft sichert sich der Gläubiger ab. Grundlage für eine Bürgschaft ist das Bestehen eines Schuldverhältnisses zwischen Gläubiger und Hauptschuldner. Die Gläubiger benötigen in der Regel Sicherheiten, um ein Darlehen gewähren zu können. Sind keine direkten Sicherheiten (z. B. Immobilien) vorhanden, besteht die Möglichkeit, einen Bürgen einzusetzen. Der Bürge schließt dabei mit dem Gläubiger einen Bürgschaftsvertrag ab, in dem er sich zur Zahlung der Verbindlichkeiten verpflichtet, wenn der Hauptschuldner nicht mehr zahlen kann.
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