| |
Bürgschaft
Bürgschaftsgebühr
b.a.w.-Konditionen
Back Office
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Banken
Bankfeiertage
Bankvorausdarlehen
Bau Darlehen
Bauantrag
Bauanzeige
Baubeschreibung
Baudarlehen
Bauerwartungsland
Bauförderung
Bauförderung des Staates
Baufortschritt
Baugenehmigung
Baugrenze
Bauhelferversicherung
Bauherr
Bauherrenhaftpflicht
Baujahr
Baukindergeld
Baukosten
Baulast
Baumängel
Baunebenkosten
Bauordnung
Bauschein
Bauspardarlehen
Bausparguthaben
Bausparsumme
Bauspartarif
Bausparvertrag
Bauträger
Bauträgermodell
Bauwert
Bauwesenversicherung
Bauzwischenfinanzierung
Bearbeitungsgebühren
Bebauungsplan
Belastung
Belastung, monatliche
Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungsvertrag
Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Betriebskosten
Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten
Beurkundung
Bezugsfertigkeit
Bilanz
Bodenwert
Bonität
Brandversicherung
Briefgrundschuld
Bruchteilseigentum
Bruttokaltmiete
BSV / Bausparvertrag
Buchgrundschuld
Budgetrechnung
|
|
Buchgrundschuld
Mit Buchgrundschuld bezeichnet man eine Grundschuld, die nur im Grundbuch eingetragen ist, die Erteilung des Grundschuldbriefes jedoch ausgeschlossen wurde. In der Regel erfolgt die Übertragung der Buchgrundschuld durch eine schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und durch Eintragung der Abtretung im Grundbuch. Die Buchgrundschuld dient zur Sicherung eines Darlehens. Sollte der Darlehensnehmer nicht mehr zahlungsfähig sein, so kann der Darlehensgeber (meist die Bank) seine Ansprüche geltend machen und die Immobilie (in der Regel Grundstück oder Haus) durch Zwangsvollstreckung veräußern. Heutzutage ist die Buchgrundschuld die häufigste Form der Grundschuld, da bei anderen Eintragungen (z. B. Briefgrundschuld) zusätzliche Gebühren anfallen.
|