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Bruttokaltmiete
Mit Bruttokaltmiete wird im Allgemeinen der Mietzins bezeichnet, bei dem die Betriebskosten enthalten, die Heizkosten jedoch nicht mit eingerechnet sind. Die Bruttokaltmiete wird auch Leerraummiete genannt, denn auch Zahlungen für Wasser oder Möblierung werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht in der Bruttokaltmiete enthalten sind Untermietzuschläge oder Teilgewerbezuschläge. Üblicherweise werden heute nur noch Mietverträge mit Angabe der Nettokaltmiete abgeschlossen, bei der zusätzlich zum Mietzins eine Vorauszahlung der Betriebs- und Heizkosten zu zahlen ist. Die Bruttokaltmiete wird nur noch selten verwendet. Der Mietzins und die Betriebskosten sind hier zusammengefasst. Für den Mieter hat dies den Vorteil, dass Betriebskostensteigerungen nicht zu seinen Lasten gehen, wobei sich der Vermieter durch besonderen Vermerk im Mietvertrag vorbehalten kann, dass die Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Dafür ist es dann notwendig, dass eine jährliche Betriebskostenabrechnung vorliegt, in der die Steigerung erkennbar ist.
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