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Bruchteilseigentum
Als Bruchteilseigentum bezeichnet man das Eigentum an einer Sache, einem Gegenstand oder einer Immobilie, das mehreren Besitzern zugleich nach Bruchteilen zusteht. Der Miteigentumsanteil wird hier allerdings nicht wirklich bestimmt und jedem Miteigentümer steht hierbei lediglich ein ideeller Anteil zu. So ist es auch jedem Eigentümer möglich, frei über seinen Anteil zu verfügen, ohne dass hiervon andere Miteigentumsbruchteile berührt werden. Jedoch muss beachtet werden, dass eine Leistung nur an alle Eigentümer zusammen gefordert werden kann, nicht jedoch nur an einen einzelnen Eigentümer, der evtl. gerade ein bestimmtes Stück des Gebäudes besitzt. Das Miteigentum kann aus zwei oder mehreren Eigentümern bestehen.
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