| |
Bürgschaft
Bürgschaftsgebühr
b.a.w.-Konditionen
Back Office
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Banken
Bankfeiertage
Bankvorausdarlehen
Bau Darlehen
Bauantrag
Bauanzeige
Baubeschreibung
Baudarlehen
Bauerwartungsland
Bauförderung
Bauförderung des Staates
Baufortschritt
Baugenehmigung
Baugrenze
Bauhelferversicherung
Bauherr
Bauherrenhaftpflicht
Baujahr
Baukindergeld
Baukosten
Baulast
Baumängel
Baunebenkosten
Bauordnung
Bauschein
Bauspardarlehen
Bausparguthaben
Bausparsumme
Bauspartarif
Bausparvertrag
Bauträger
Bauträgermodell
Bauwert
Bauwesenversicherung
Bauzwischenfinanzierung
Bearbeitungsgebühren
Bebauungsplan
Belastung
Belastung, monatliche
Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungsvertrag
Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Betriebskosten
Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten
Beurkundung
Bezugsfertigkeit
Bilanz
Bodenwert
Bonität
Brandversicherung
Briefgrundschuld
Bruchteilseigentum
Bruttokaltmiete
BSV / Bausparvertrag
Buchgrundschuld
Budgetrechnung
|
|
Briefgrundschuld
Die Briefgrundschuld ist eine erweiterte Form der Grundschuld, bei der zusätzlich zur Eintragung ins Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Sie wird ebenfalls ins Grundbuch eingetragen und erst mit Übergabe des Briefes erwirbt der Gläubiger das Recht daran. Ist der Kreditnehmer zahlungsunfähig, hat der Kreditgeber die Möglichkeit durch die Eintragung im Grundbuch eine Zwangsvollstreckung zu erwirken, um so an sein Geld zu kommen. Die Briefgrundschuld berechtigt dabei den Gläubiger, dass Grundstück aufgrund der Zwangsvollstreckung zu veräußern. Auch wenn die Briefgrundschuld eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber darstellt, verursacht sie doch Kosten und wird eher selten genutzt.
|