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Brandversicherung
Bei der Baufinanzierung ist eine Brandversicherung nachzuweisen, damit im Falle eines Brandes alle Kosten zur Wiederherstellung der Immobilie abgedeckt sind. Grundsätzlich wird bei Abschluss der versicherte Gebäudewert zu den Herstellungskosten des Jahres 1914 ermittelt. Diesen Wert bezeichnet man als „Stammsumme“. Dieses Jahr ist das Basisjahr für die Entwicklung des Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes. Diesem Baukostenindex entspricht eine sogenannte „Teuerungszahl“. Der Neuwert wird des Gebäudes wird dabei durch Multiplikation von Stammsumme und Teuerungszahl errechnet. Der dabei errechnete Wert wird als Versicherungssumme festgesetzt.
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