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Bonität
Mit Bonität wird die Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person bezeichnet. Diese Eigenschaft dient dabei als Basis für die Entscheidung über Einräumung eines Kredites. Je besser dabei die Bonität von Dritten beurteilt wird, desto einfacher ist es für die Person, einen Kredit zu erhalten. Die Ermittlung der Bonität erfolgt dabei entweder durch den Kreditgeber selbst (z. B. mit Hilfe sogenannter Score-Karten) oder aber er bedient sich der Hilfe Dritter (z. B. Schufa). Es lässt sich zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen Bonität unterscheiden. Mit der persönlichen Bonität wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet, wobei die beruflichen und fachlichen Qualifikationen von Bedeutung sind. Auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und die „Vergangenheit“ werden dabei beachtet, weshalb die Einschätzung hier oft sehr stark subjektiv belastet wird. Bei der wirtschaftlichen Bonität geht es vor allem um die wirtschaftlichen Möglichkeiten, den Kredit zurückzuzahlen. Dabei werden zum Beispiel Einkommensnachweise (Privatpersonen) oder Bilanzen (Unternehmen) herangezogen. Die Bonität von im Ausland aktiven Wirtschaftsbetrieben kann über die Bundesregierung mit Hilfe einer sogenannten Hermes-Bürgschaft gesichert werden.
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