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Bezugsfertigkeit
Als Bezugsfertigkeit bezeichnet man schlichtweg den Zeitpunkt bzw. die bauliche Beschaffenheit einer Immobilie, sobald sie bewohnbar ist bzw. nach Auffassung der Bewohner ein Bezug der Wohnräume zumutbar ist. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass es nicht auf die so genannte Schlussabnahme der Baubehörde ankommt, sondern alleine der Grad der Fertigstellung der Räume maßgeblich ist. Sind nur noch unerhebliche Arbeiten wie zum Beispiel das Verlegen eines Fußbodens oder die Gestaltung der Gartenanlagen zu erledigen, schließt dies die Bezugsfertigkeit nicht aus. Grundstücke die noch nicht bezogen werden können, werden auch als so genannte unbebaute Grundstücke bewertet und entsprechend in Versicherungen usw. abgerechnet.
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