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Betriebskosten
Unter dem Begriff der Nebenkosten werden alle Ausgaben zusammengefasst, die dem Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks laufend entstehen. Besondere Betonung liegt auf dem fortwährenden und wiederholten Auftreten der einzelnen Rechnungsposten, wie Energiekosten oder Abwasser. Die Betriebskosten sind formal vom Vermieter zu tragen. Aber in der Regel werden in dem mit einem Mieter ausgehandelten Vertrag Klauseln vereinbart, in denen die Erstattung der Nebenkosten geregelt wird. Die Betriebskosten können in Form einer festen Pauschale oder als Vorauszahlung an den Vermieter ausgezahlt werden.
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