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Bereitstellungszinsen
Nimmt man ein Darlehen auf, hat es sich aber noch nicht auszahlen lassen, kommen nicht nur die üblichen Zinsen auf den Kreditnehmer zu, sondern dann werden nach einer bestimmten Frist von dem Kreditinstitut so genannte Bereitstellungszinsen berechnet. Diese Zinsen werden im Regelfall nach drei Monaten erhoben, wenn bis dahin das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Ist das Objekt vermietet, für welches man das Darlehen aufgenommen hat, kann der Kreditnehmer die Zinsen in der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dennoch muss er diese zusätzlichen Zinsen erst einmal bezahlen. Schwierig wird dies, wenn man das Darlehen nach Baufortschritt abruft.
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