| |
Bürgschaft
Bürgschaftsgebühr
b.a.w.-Konditionen
Back Office
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Banken
Bankfeiertage
Bankvorausdarlehen
Bau Darlehen
Bauantrag
Bauanzeige
Baubeschreibung
Baudarlehen
Bauerwartungsland
Bauförderung
Bauförderung des Staates
Baufortschritt
Baugenehmigung
Baugrenze
Bauhelferversicherung
Bauherr
Bauherrenhaftpflicht
Baujahr
Baukindergeld
Baukosten
Baulast
Baumängel
Baunebenkosten
Bauordnung
Bauschein
Bauspardarlehen
Bausparguthaben
Bausparsumme
Bauspartarif
Bausparvertrag
Bauträger
Bauträgermodell
Bauwert
Bauwesenversicherung
Bauzwischenfinanzierung
Bearbeitungsgebühren
Bebauungsplan
Belastung
Belastung, monatliche
Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungsvertrag
Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Betriebskosten
Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten
Beurkundung
Bezugsfertigkeit
Bilanz
Bodenwert
Bonität
Brandversicherung
Briefgrundschuld
Bruchteilseigentum
Bruttokaltmiete
BSV / Bausparvertrag
Buchgrundschuld
Budgetrechnung
|
|
Beleihungsobjekt
Als Beleihungsobjekte können Grundstücke, Häuser oder auch Eigentumswohnungen gelten. Sie stellen die dingliche Sicherheit für die Banken dar, um diese vor dem Risiko des Kreditausfalls zu schützen. In der Regel erfolgt die Stellung als Sicherheit über die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Üblicherweise wird der Kredit für den Hausbau oder den Immobilienkauf nur gegen diese Art der Sicherungsübereignung gewährt. Andernfalls wird keine Kreditzusage erteilt. Somit ist fast jedes finanzierte Eigenheim auch ein Beleihungsobjekt im Sinne einer Baufinanzierung. Denn nur die wenigsten Menschen können sich den Traum vom eigenen Häuschen im Grünen ohne eine Kreditaufnahme erfüllen.
|