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Beleihungsgrenze
Mit der Beleihungsgrenze bezeichnet man den Prozentwert des Verkehrs- bzw. Marktwertes einer Sicherheit dar. Die Beleihungsgrenze wird in der Regel bei der Finanzierung vom Kreditgeber für die Sicherheitsbewertung herangezogen. Dabei hängt die Höhe der Beleihungsgrenze von der Art der Sicherheit und auch der Risikofreude des Kreditgebers ab. Man erhält den Beleihungswert, wenn man die Beleihungsgrenze mit dem Verkehrswert multipliziert. Als Sicherheitsabschlag wird dann der Wert bezeichnet, der die Differenz zwischen 100 % und der Beleihungsgrenze bezeichnet. Mit ihm arbeitet der Kreditgeber. In der Regel liegt die Beleihungsgrenze für Deckungshypotheken bei 60 % vom Beleihungswert. Bei Sparkassen wird diese Beleihungsgrenze oft überschritten, wenn für den übersteigenden Betrag eine Bürgschaft gestellt werden kann.
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