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Beleihungsauslauf
Der Beleihungsauslauf stellt den Anteil am Kaufpreis bzw. Beleihungswert einer Immobilie dar, der durch Fremdmittel finanziert wird. Das heißt, wenn der Kaufpreis bei 250.000 Euro liegt, so wird zumeist ein Sicherheitsabschlag von 10 % einbehalten. Damit verbleibt ein Beleihungswert von 225.000 Euro. Nimmt der Immobilienkäufer nun einen Kredit in Höhe von 150.000 Euro auf, so stellt dieser Betrag 66,67 %, also 2/3 des Beleihungswertes dar und wird als Beleihungsauslauf bezeichnet. Der Beleihungsauslauf ist damit also der Teil des Kaufpreises, der fremdfinanziert wird und wird meist in Prozent ausgedrückt. Dabei darf man den Beleihungsauslauf aber keinesfalls mit dem Beleihungswert verwechseln.
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