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Bauzwischenfinanzierung
Die Inanspruchnahme eines kurzfristigen Kredites, der zu späterem Zeitpunkt durch zweckbestimmte Mittel abgelöst werden kann, wird als Bauzwischenfinanzierung bezeichnet. Die Bauzwischenfinanzierung ist dabei erforderlich, wenn zum Beispiel die Auszahlungsvoraussetzungen für das langfristige Darlehen aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht erfüllt sind bzw. der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde. Durch den Zwischenfinanzierer müssen dabei alle Punkte der Gesamtfinanzierung genau geprüft und eventuelle Auflagen müssen berücksichtigt werden.
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