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Bauspartarif
Der Tarif eines Bausparvertrages kennzeichnet sich durch die Höhe der Spar- und Tilgungsraten, Gebühren und Entgelte (z. B. Abschluss- und Darlehensgebühren), die Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen sowie die Bestimmungsgrößen für die Zuteilung (Mindestansparzeit, Mindestansparsumme und Zuteilungsverfahren). Jeder Bauspartarif ist vor der Einführung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zu genehmigen. Bauspartarife können in Schnellspartarife und Wahltarife unterteilt werden. Schnellspartarife sind für Bauherren geeignet, die in naher Zukunft Baugeld benötigen und die Einzahlung erfolgt im Ausnahmefall gleich zu Beginn in einer Summe. Die Tilgungsraten und auch die Liquiditätsbelastung sind in den meisten Fällen des Schnellspartarifs höher als bei normalen Tarifen. Ein Wahltarif (auch als Optionstarif bezeichnet) ermöglicht dem Sparer, auch nach Vertragsabschluß (bis zur Zuteilung) den Tarif zu wechseln. Dabei ist die Wahl der Zins- und Tilgungshöhe wichtig und der Kunde kann sich dann bei der Zinsoption später für einen höheren Sparzins entscheiden. In der Regel erfolgt dies, wenn die Bauabsichten verschoben oder sogar aufgehoben werden. Aber auch die Möglichkeit, nachträglich einen niedrigeren Sparzins zu wählen, besteht.
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