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Bausparguthaben
Einzahlungen auf einen Bausparvertrag bzw. den daraus sich ergebenden Gewinn bezeichnet man als so genanntes Bausparguthaben. Es werden allerdings nicht nur die eigenen Beiträge mit eingerechnet, sondern auch die Förderung seitens des Staates in Form von Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie sowie die Zinsen und die vermögenswirksamen Leistungen. Bei der Ermittlung der so genannten Bewertungszahl durch die Bank ist die Höhe des Bausparguthabens sehr wichtig, denn erst wenn die Mindestbewertungszahl erreicht wurde und ausreichendes Guthaben vorliegt, kann ein Bauspardarlehen vergeben werden. Je nach Bank und nach Tarif ist es erforderlich, dass das Bausparguthaben mindestens 40 oder 50 % der gesamten Bausparsumme beträgt.
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