| |
Bürgschaft
Bürgschaftsgebühr
b.a.w.-Konditionen
Back Office
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Banken
Bankfeiertage
Bankvorausdarlehen
Bau Darlehen
Bauantrag
Bauanzeige
Baubeschreibung
Baudarlehen
Bauerwartungsland
Bauförderung
Bauförderung des Staates
Baufortschritt
Baugenehmigung
Baugrenze
Bauhelferversicherung
Bauherr
Bauherrenhaftpflicht
Baujahr
Baukindergeld
Baukosten
Baulast
Baumängel
Baunebenkosten
Bauordnung
Bauschein
Bauspardarlehen
Bausparguthaben
Bausparsumme
Bauspartarif
Bausparvertrag
Bauträger
Bauträgermodell
Bauwert
Bauwesenversicherung
Bauzwischenfinanzierung
Bearbeitungsgebühren
Bebauungsplan
Belastung
Belastung, monatliche
Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungsvertrag
Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Betriebskosten
Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten
Beurkundung
Bezugsfertigkeit
Bilanz
Bodenwert
Bonität
Brandversicherung
Briefgrundschuld
Bruchteilseigentum
Bruttokaltmiete
BSV / Bausparvertrag
Buchgrundschuld
Budgetrechnung
|
|
Bauschein
Ehe man mit dem Bau eines Hauses beginnen kann, ist es zwingend erforderlich bei der zuständigen Baubehörde einen Bauantrag zu stellen, wonach man mit Genehmigung dessen den so genannten Bauschein erhält. Ein Bauschein ist zeitlich begrenzt und der Bauherr muss innerhalb drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit dem Bauvorhaben beginnen, ist dies nicht der Fall und es wurde auch im Vorfeld keine Verlängerung beantragt, verfällt die Zusage. Für eine eventuelle Überprüfung seitens der Baubehörte ist es notwendig, dass der Bauschein immer vor Ort auf der Baustelle vorgezeigt werden kann. Ebenso gehört der Bauschein zu den Beleihungsunterlagen bei der Bank, die für die Finanzierung und zur Wertermittlung eingereicht werden müssen.
|