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Baumängel
Weicht eine bauliche Leistung von dem vertraglich vereinbarten Sollzustand ab, liegt ein Baumangel vor. Der Mangel ist durch den Gesetzgeber genau definiert und kann verschiedene Sachverhalte erfüllen. Verstößt der Auftragnehmer gegen den Bauvertrag und liefert eine vertragliche Leistung nicht ab oder entspricht eine Bauleistung nicht den anerkannten Regeln der Bautechnik, kann der Bauherr die Mängelbeseitigung verlangen. Verweigert der Auftragnehmer die Beseitigung und lässt die gesetzte Frist verstreichen, kann eine Ersatzleistung zu seinen Kosten veranlasst werden. Baumängel können, neben der Wertminderung einer Immobilie, zu schweren gesundheitlichen Schäden führen und sollten aus diesem Grund immer behoben werden.
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